1 Begriffe

Folgende Begriffe werden in dieser Arbeitsanweisung verwendet:
Kategorien:
Die verschiedenen Güteklassen der Anforderungen an die Oberflächen werden in dieser Anweisung als Kategorien bezeichnet.

2 Vorgehensweise

In neu zu erstellenden oder zu überarbeitenden technischen Zeichnungen für Fertigungsteile oder Bau­gruppen werden Oberflächen, für die besondere Anforderungen gelten, entsprechend gekenn­zeichnet. Hierzu gibt es verschiedene Kategorien (siehe nachstehende Aufstellung), in die die Ober­flächen nach ihrer zu erfüllenden Oberflächengüte eingeordnet werden.

 

Einteilung in Kategorien

„A“-Flächen
Hier handelt es sich um Sichtflächen, die vom Kunden ständig wahrgenommen werden können. Dies sind Flächen im Bedienerbereich oder Frontbereich des Systems, sowie Bereiche speziell in Augen­höhe. Diese Flächen liegen in der Hauptsichtrichtung des späteren Nutzers der Baugruppe.

„B“-Flächen
Hier handelt es sich um Flächen, die sich nicht mehr im direkten Sichtbereich des Kunden befinden, aber trotzdem leicht eingesehen werden können. Diese Flächen können auch in der Hauptsicht­rich­tung des späteren Nutzers der Baugruppe liegen.

„C“-Flächen
Hier handelt es sich um Flächen im rückwärtigen Bereich des Systems oder Systemkomponenten, die im Regelfall nicht eingesehen werden
Dies sind Bereiche des Systems, auf die der Kunde im Regelfall keinen Zugriff hat.

Legende:
X    nicht zulässig;      a    zulässig
? x)  unter bestimmten Bedingen zulässig. Erläuterung siehe entsprechende Fußnote

1)   Spurrille / Kratzer /Eindruckstellen sind nur unter bestimmten Lichteinfällen sichtbar.

2)   Zulässig, wenn der Durchmesser nicht größer als 0,75mm ist.
      Zulässig, wenn der Durchmesser bis zu 1mm beträgt und nicht weiter als 5mm von einer Kante entfernt ist.

      Zulässig, wenn auf einer Fläche die gesamte Anzahl der Einschlüsse pro m² nicht größer als 3 ist.
3)   Zulässig, wenn die Dellen fertigungsbedingt (z.B. Setzen von Schweißbolzen) sind und nur unter bestimmtem Lichteinfall sichtbar sind.
4)   Zulässig, sofern nicht auf einer außenliegenden Fläche erkennbar.
5)   Zulässig, wenn der Durchmesser nicht größer als 20mm ist.
6)   Zulässig, wenn auf A und B-Flächen zusammen nicht mehr als 5 Partikel (<0,5mm) pro m² zu erkennen sind.

    

Hinweis:
Der Inhalt dieser Richtlinie ist nicht vollständig und kann somit nicht jeden möglichen Fehlerfall ab­­decken. Er dient lediglich als Hilfestellung für den Prüfer.

MEY behält sich vor, in Einzelfällen als „Gut“ geprüfte Teile trotzdem zurückzuweisen, wenn die be­schriebe­nen Merkmale in anderer Ausprägung und / oder Kombination festgestellt werden.

3 Betrachtungsbedingungen

4 Akzeptanzbedingungen

Die Oberflächen müssen grundsätzlich:

 

5 Mitgeltende Dokumente und Unterlagen